Ab dem 28.12.2021 gilt in der Tennishalle gem. der aktuellen Corona Schutzverordnung der Landes NRW die
2G+-Regelung
Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt).
Details und weiterführende Informationen finden sich hier.
Vielen Dank für euer Verständnis.
