Neue Mitglieder haben die Möglichkeit über eine “Schnuppermitliedschaft” zu vergünstigten Konditionen in den Tennissport und die TG hineinzuschnuppern.
Die Schnuppermitgliedschaft ermöglicht eine kostenlose Nutzung der Außenplätze der Tennisgemeinschaft Datteln e.V. für die gesamte Freiluftsaison.
Der Beitrag für die Schnuppermitgliedschaft beträgt 100,-€ (pro Person) für Erwachsene und kann nur einmalig für eine Sommersaison in Anspruch genommen werden.
Die Schnuppermitgliedschaft gilt bis zum Ende des Kalenderjahres und geht automatisch in eine Vollmitgliedschaft über, wenn diese nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.
Die Schnuppermitgliedschaft berechtigt nicht zur Abstimmung in Mitgliederversammlungen.
Die Mitgliedschaft kann über unser Onlineformular beantragt werden.
Die Vollmitgliedschaft ermöglicht eine kostenlose Nutzung der Außenplätze der Tennisgemeinschaft Datteln e.V. für die gesamte Freiluftsaison.
Die Nutzung der Tennishalle wird separat berechnet. Hallenabos werden für Mitglieder zu deutlich vergünstigten Konditionen angeboten.
Die Mitgliedschaft kann über unser Onlineformular beantragt werden.
Erwachsene, die in einem anderen Tennisverein bereits Vollmitglied sind (Nachweis ist zu erbringen), können gegen eine Jahresgebühr von 100 Euro die Zweitmitgliedschaft zur Nutzung aller Außenplätze erwerben.
Inhaber einer Zweitmitgliedschaft können darüber hinaus Stunden in der Tennishalle zu den gleichen Konditionen buchen wie Mitglieder. Saisonabonnements sind hiervon ausgenommen.
Die Zweitmitgliedschaft gilt immer nur für das Kalenderjahr, in dem die Mitgliedschaft abgeschlossen wurde und erlischt am Ende des Kalenderjahres automatisch. Eine Kündigung ist nicht notwendig. Im Folgejahr muss die Zweitmitgliedschaft neu beantragt werden.
Die Zweitmitgliedschaft kann über das Online-Anmeldeformular unserer Homepage beantragt werden.
Der Austritt aus der Tennisgemeinschaft erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand und Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils nur zum Schluss des Kalenderjahres.
Die Schnuppermitgliedschaft gilt bis zum Ende des Kalenderjahres und geht automatisch in eine Vollmitgliedschaft über, wenn diese nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.